Kurzbetreuung unserer vierbeinigen Freunde.
Helfen Sie mit Ihrer Zeit!
Wir suchen engagierte, tierliebe Menschen, die einen Blindenführhund zeitweise bei sich aufnehmen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Blindenführhund ausnahmsweise nicht mit in den Urlaub kommen kann, oder sein/e Führhundhalter/-in erkrankt ist.
Oft ergeben sich so auch neue Freundschaften zwischen dem/der Betreuer/in und dem blinden oder sehbehinderten Menschen.
Voraussetzungen für eine Kurzzeitbetreuung
- Ihre Wohnung sollte maximal im 1. Stock gelegen, oder ein Fahrstuhl vorhanden sein.
- Sie sollten genügend Mobilität mitbringen, damit der Hund seinen gewohnten Auslauf bekommt.
- Familienmitglieder und Vermieter/in müssen einverstanden sein.
- Bei Kindern unter fünf Jahren muss individuell entschieden werden.
- Ein Garten ist nicht erforderlich.