Stiftung Deutsche Schule für Blindenführhunde
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Blindenführhundwesens im Interesse der deutschen und soweit möglich auch der ausländischen blinden oder sehbehinderten Menschen.
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: den Betrieb einer eigenen Blindenführhundschule die Zucht, Aufzucht und Ausbildung von Blindenführhunden sowie eine umfangreiche fachliche Beratung von blinden oder sehbehinderten Menschen.
Staatsaufsicht
Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht Berlins gemäß den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes (StiftG Bln).
Die Jahresrechnung und der Tätigkeitsbericht werden von der Staatsaufsicht im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht jährlich geprüft.
Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Zertifiziert durch die International Guide Dog Federation.

Seit 2011 sind wir Mitglied in der International Dog Federation (IGDF). Die IGDF wurde 1989 von Blindenführhundorganisationen aus aller Welt gegründet. Mitglieder durchlaufen einen strengen Zertifizierungsprozess, bei dem die Qualität der Arbeit sowie die Einhaltung des Tierschutzes bewertet wird. Alle zwei Jahre findet ein Fachseminar statt, hier treffen sich Blindenführhundschulen aus aller Welt um sich über Zucht, Ausbildung sowie das Management von Blindenführhundschulen auszutauschen. Ziel ist es weltweit Richtlinien und Qualitätskriterien zu erarbeiten und zu etablieren.
Wir wollen durch eine solide, objektiv nachprüfbare und qualitativ hochwertige Ausbildung unserer Hunde erreichen, dass blinde oder sehbehinderte Menschen einen höheren Lebensstandard verwirklichen können. Ein gut ausgebildeter Blindenführhund gibt den Menschen Selbstständigkeit und Mobilität, mehr Sicherheit im Straßenverkehr, bessere Umweltorientierung und damit größtmögliche Unabhängigkeit. Ein Blindenführhund befreit blinde oder sehbehinderte Menschen aus ihrer Isolation und ist zugleich von hohem emotionalen Wert für sie, da er verlässliche Bezugsperson und Partner in der Umwelt ist.